Gemäß DGUV Vorschrift 1 ? Grundsätze der Prävention, ist jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind vertraulich und für mindestens fünf Jahren zu verwahren. Zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb. Entsprechend DGUV Information 204-020. Inkl. Musterseite.