Damit Sie auch nach einem Rücken-, Hüft- oder Wirbelsäulenleiden Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten können, beteiligt sich die Rentenversicherung mit einem Zuschuss bzw. mit einer Übernahme der Kosten für die Anschaffung rückengerechter Arbeitsplatzausstattungen.
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.
Bezuschusst werden gesundheitsfördernde Möbel – vor allem Stühle (ergonomische Bürostühle, Arthrodesenstühle), sowie Stehpulte und Steh-Sitz-Tische, Beleuchtung – die Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit benötigen.
WICHTIG! Der Antrag für einen Bürostuhl muss zwingend vor der Anschaffung beim zuständigen Kostenträger gestellt werden.