Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Wussten Sie es schon?

Damit Sie auch nach einem Rücken-, Hüft- oder Wirbelsäulenleiden Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten können, beteiligt sich die Rentenversicherung mit einem Zuschuss bzw. mit einer Übernahme der Kosten für die Anschaffung rückengerechter Arbeitsplatzausstattungen.

Wer kann einen „Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ stellen?

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.

Was wird bezuschusst und wie hoch?

Bezuschusst werden gesundheitsfördernde Möbel – vor allem Stühle (ergonomische Bürostühle, Arthrodesenstühle), sowie Stehpulte und Steh-Sitz-Tische, Beleuchtung – die Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit benötigen.

Die Kostenträger sind je nach Fall:

  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren
    mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  • Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit
  • Agentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger  Beschäftigung.
  • Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamten oder Sonderfälle

WICHTIG! Der Antrag für einen Bürostuhl muss zwingend vor der Anschaffung beim zuständigen Kostenträger gestellt werden.

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

  • Attest eines Facharztes (meist Orthopäde) oder Entlassungsbericht  einer Fachklinik
  • Beschreibung der beruflichen Tätigkeit
  • Kostenvoranschlag

 

Wie hilft Ihnen die BÜROTEC dabei?

  • Schon bei der Antragstellung unterstützen Sie unsere AGR-zertifizierten Fachberater mit fundiertem Fachwissen.
  • Nach ausführlicher Beratung wird aus einer Vielzahl rückengerechter Bürostühle bzw. Schreibtische das für Sie am besten geeignete Produkt ausgewählt.
  • Erstellung eines Kostenvoranschlages
  • Auf Wunsch ist auch eine Probestellung für 8 Tage am Arbeitsplatz möglich 
  • Die Bürotec hat verschiedene Modelle und Ausstattungspakete aufgelegt, die in diesen Kostenrahmen passen. Je nach Modell und optionaler Ausstattung fällt für den Arbeitnehmer keine Eigenbeteiligung an.
  • Wir liefern ausschließlich Qualitätsprodukte aus deutscher Fertigung mit 5 Jahren Herstellergarantie.
  • Direkte Kostenabrechnung mit den Rententrägern - sofern eine Kostenübernahme-Bestätigung vorliegt – Sie müssen nicht in Vorleistung treten.