Verbandbuch im Format DIN A5 nach BGI 511-1, 50 Blatt. Das Verbandbuch gehört zur betrieblichen Erste-Hilfe Ausstattung. Jeder Unfall muss darin festgehalten werden. Nach § 24, Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Das Verbandbuch hat vorgedruckte Spalten und Texte, so dass der Ersthelfer oder der Verletze schnell und einfach seine Eintragungen machen kann. Die Aufzeichnungen sind vertraulich und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu verwahren.