Gemäß DGUV Vorschrift 1 ? Grundsätze der Prävention, ist jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind vertraulich und für mindestens fünf Jahren zu verwahren. Zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb. Entsprechend DGUV Information 204-020. Inkl. Musterseite.
Format | DIN A5 |
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